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Abklärungskolposkopie – mit Leisegang auf der sicheren Seite

Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2018 ein Screening-Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs beschlossen. Seit 1. Januar 2020 können somit im Rahmen dieses Programms die sogenannten Abklärungskolposkopien bei auffälligen Befunden den Krankenkassen gegenüber abgerechnet werden.

In der Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) sind die Voraussetzungen für die Abrechnungsfähigkeit aufgeführt. Neben fachlichen Anforderungen an die Gynäkologen müssen auch die eingesetzten Kolposkope eine bestimmte Ausstattung aufweisen:

 

 

 

Direkte binokulare Befundung:

  • Binokularer Direktdurchblick für ermüdungsfreies Arbeiten

Mindestens 2 Vergrößerungsstufen
(zwischen 7- und 15-fach):

  • 7,5-/15-/30-fache Vergrößerung in der Standardausführung,
  • 3,75-/7,5-/15-fache Vergrößerung in der S-Version

Lichtquelle:

  • Stufenlos regulierbare Weißlicht-LED für eine exzellente Kontrastdarstellung ohne Überblendung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

       

Leisegang Kolposkope erfüllen alle Anforderungen und bieten darüber hinaus ganzheitliche Systemlösungen für die Befunddokumentation. Gerne erstellen wir Ihnen dazu ein passendes Angebot.

Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinbarung:

KBV - Abklärungskolposkopie

KBV - Praxisnachrichten zur QS-Vereinbarung